MARKENSIEGEL

Ein Zeichen für Tradition,

Verlässlichkeit und Transparenz

Freimaurer Register Deutschland – Freimaurer Johannislogen in Deutschland

Markensiegel der Kollektivmarke „Freimaurer-Johannisloge"

Das Markensiegel der Kollektivmarke „Freimaurer-Johannisloge“ kennzeichnet Johannislogen, die die festgelegten Voraussetzungen der Markenordnung nachweislich erfüllen. Es dient Interessierten als Orientierungshilfe und macht sichtbar, welche Logen im Freimaurer-Register als anerkannte Johannisloge eingetragen sind.

Das Siegel steht für die Einhaltung traditioneller Grundsätze der Johannisloge, wie sie in der Markenordnung beschrieben sind. Es schafft Transparenz, stärkt die Wiedererkennbarkeit eingetragener Johannislogen und hilft dabei, registrierte Logen von nicht eingetragenen Angeboten zu unterscheiden.

Wer darf das Markensiegel tragen?

Das Markensiegel darf ausschließlich von Logen geführt werden, die die Voraussetzungen der Satzung und Markenordnung nachweislich erfüllen. Erst nach erfolgreicher Prüfung kann eine Loge im Freimaurer-Register als Freimaurer-Johannisloge eingetragen werden und das Markensiegel verwenden.

Damit ist das Siegel kein allgemeines freimaurerisches Zeichen, sondern ein Kennzeichen innerhalb der geschützten Kollektivmarke „Freimaurer-Johannisloge“.

Wofür steht das Markensiegel?

Das Markensiegel steht für:

  • die nachweisliche Erfüllung der festgelegten Kriterien,
  • die Eintragung im Freimaurer-Register,
  • die Zugehörigkeit zur Kollektivmarke „Freimaurer-Johannisloge“,
  • Transparenz gegenüber Interessierten,
  • die Orientierung an den traditionellen Grundsätzen der Johannisloge.

Es trifft keine Aussage über andere freimaurerische Organisationen, Lehrarten, Großlogen oder Traditionen außerhalb dieser Kollektivmarke.

Schutz der Kollektivmarke

Die Kollektivmarke „Freimaurer-Johannisloge“ ist beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen. Dadurch besteht ein einheitlicher Markenschutz in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Die Führung der Marke und des Markensiegels ist ausschließlich solchen Freimaurer-Johannislogen vorbehalten, die die Voraussetzungen der Markenordnung erfüllen und zur Nutzung berechtigt sind.

Freimaurer Register Deutschland – Freimaurer Johannislogen in Deutschland

DIE GRUNDLAGE:

UNSERE SATZUNG

Die Satzung bildet die verbindliche Grundlage der beim EUIPO eingetragenen Kollektivmarke „Freimaurer-Johannisloge“. Die Marke und ihre Markensatzung wurden im europäischen Eintragungsverfahren geprüft und als schutzfähiges Kollektivmarkensystem anerkannt.

Die angeschlossenen Johannislogen verpflichten sich, die in der Satzung festgelegten Grundsätze ihrer traditionellen Arbeit einzuhalten. Die Satzung beschreibt die wesentlichen Grundlagen freimaurerischer Arbeit in einer Johannisloge und macht nachvollziehbar, welche Voraussetzungen für die Führung der Kollektivmarke erfüllt werden müssen. Die Ritualfreiheit, Eigenständigkeit und Autonomie der einzelnen Logen bleiben hiervon unberührt.

Alle angeschlossenen Logen sind eingeladen, sich regelmäßig am fachlichen Austausch über die Grundlagen traditioneller Johannisarbeit zu beteiligen und damit zur verantwortungsvollen Weiterentwicklung der rechtlich geschützten Markensatzung beizutragen.

Freimaurer Register Deutschland | OpuRatia Foundation CLG | info@freimaurer-register.de

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Frage 1: Was bedeutet das Markensiegel „Freimaurer-Johannisloge“?
Antwort: Das Markensiegel zeigt, dass eine Johannisloge die festgelegten traditionellen Voraussetzungen erfüllt und im Freimaurer Register eingetragen ist. Es steht für Verlässlichkeit und Transparenz.

Frage 2: Wer darf das Markensiegel führen?
Antwort: Nur Johannislogen, die unsere Satzung einhalten und die Kriterien der Kollektivmarke erfüllen, dürfen das Markensiegel verwenden.

Frage 3: Wie ist das Markensiegel rechtlich geschützt?
Antwort: Die Kollektivmarke „Freimaurer-Johannisloge“ ist beim EUIPO eingetragen und bietet Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten.

Frage 4: Beeinträchtigt das Markensiegel die Eigenständigkeit der Logen?
Antwort: Nein, die Ritualfreiheit und Autonomie der einzelnen Logen bleiben erhalten. Das Siegel sichert nur die Einhaltung gemeinsamer Grundsätze.

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